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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Durch die Einwilligung in ein Geschäft mit der DESIGN-FIRMA, bestätigt der KUNDE, dass er die Möglichkeit hatte, diese AGB im Detail zu prüfen und sich mit einem Anwalt beraten konnte.

I. DEFINITIONS

Die folgenden Begriffe werden häufig in den AGB verwendet und hier definiert.

„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ bezeichnet dieses Dokument, das von Zeit zu Zeit geändert werden kann.

„KUNDE“ steht für jeden, der ein Geschäft mit der DESIGN-FIRMA eingeht.

„DESIGN-FIRMA“ bezeichnet ‚Stream Desktop AG‘ mit Sitz in ‚Hinterbergstrasse 49, CH-6312 Steinhausen, Switerzland‘.

„Stream Designer“ ist ein Markenname, der im Rahmen dieses Dokuments als ‚Stream Desktop AG‘ interpretiert werden soll.

„Parteien“ steht für KUNDE und DESIGN-FIRMA.

„Projekt“ oder „Website“ bezeichnet das Design und die Erstellung einer Website oder einer anderen Projektarbeit für KUNDE nach KUNDEN-spezifischen Entwürfen.

„Design-Angebot“ und/oder „Angebot“ bezeichnet den Angebot, der dem Kunden mit Spezifika über ein Projekt gesendet und von beiden Parteien unterzeichnet wird.

„Gebühren“ Abschnitt bezeichnet den Abschnitt des vereinbarten Angebots, der detailliert, was im Preis des Design-Angebots enthalten ist.

II. TECHNISCHE DATEN (für Websites)

1. Die DESIGN-FIRMA entwirft und entwickelt eine Website für den Kunden, um KUNDE mit einer Online-Präsenz auszustatten und Informationen über das KUNDEN-Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Die Website wird auf der im Design-Angebot angegebenen Plattform erstellt.
2. Die Website wird auf Kosten von KUNDE im Rechenzentrum von Stream Desktop AG gehostet. Die Domain-Namen, die mit der Website verbunden werden, müssen bereits vom KUNDE registriert sein oder werden auf seine registriert.
3. Sofern nicht ausdrücklich anders in einem Angebot zugestimmt, ist die Basissprache einer Website Englisch.
4. Der Entwurfsprozess besteht in der Regel aus vier Phasen: Konzeptentwicklung, Design, Technisches und Tests – oder auf andere Weise beschränkt und im Gebühren-Abschnitt des Angebots dem KUNDEN mitgeteilt. Die Website wird in allen gewöhnlichen Browsern aufrufbar sein. Sie wird nicht auf mobile Geräten ausgelegt, sofern das nicht ausdrücklich gewünscht wird.
5. Nach Abschluss der Planung und Entwicklung der Website, liegen künftige Änderungen der Inhalte oder andere Pflege der Website in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, die Parteien haben ein gesonderte Vereinbarung.

III. TECHNISCHE DATEN (abseits der Website)

1. Für andere Projekte als die im Zusammenhang mit dem Website-Design und Entwicklung (bspw. Design von Broschüren) werden die Anforderungen separat geregelt.

IV. VERPFLICHTUNGEN DER DESIGN-FIRMA

1. Die DESIGN-FIRMA wird die Arbeit am Projekt innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der ersten Zahlung und nach dem unterzeichnen des Angebots (das „Startdatum“) beginnen. Der Lieferzeitrahmen gilt wie im Angebot angegeben und ab dem Startdatum.
2. Die DESIGN-FIRMA wird den KUDNEN über Aktivitäten und Fortschritte in angemessenen Abständen auf dem Laufenden halten und angemessen auf Anfragen in Bezug auf Fortschritte reagieren. Die DESIGN-FIRMA ermöglicht dem KUNDEN Änderungen an Gestaltung und Inhalten im Rahmen der Website-Daten vorzuschlagen, oder wie von den Parteien schriftlich vereinbart wurde.
3. Die DESIGN-FIRMA versteht, dass der KUNDE nicht-öffentliche, vertrauliche Geschäftsinformationen an die DESIGN-FIRMA weitergeben kann, während an dem Projekt gearbeitet wird. Die DESIGN-FIRMA verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.
All diese Informationen sind als „vertraulich“ zu kennzeichnen, wenn sie an DESIGN-FIRMA kommuniziert werden.

V. VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

1. Der KUNDE wird die DESIGN-FIRMA mit allen notwendigen Zugriffen auf Website-Hosting, Domain-Namen-Register oder verwandte Anbieter von Dienstleistungen für die Zwecke der Fertigstellung seiner Arbeit in einem bestimmten Angebot ausstatten.
2. Sofern nicht anders angegeben, wird KUNDE die DESIGN-FIRMA mit allen Texten, Grafiken, Fotos, Designs, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Grafiken oder Videos für die Website zu Lasten des KUNDEN ausstatten.
3. Der KUNDE wird das gewünschte Material in angemessener Zeit liefern.

VI. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE UND EIGENTUM DER WEBSITE ODER ANDERWEITIGER PROJEKTE

1. Beide Parteien sind sich einig über die Bedeutung des Respekts am Rechte des geistigen Eigentums anderer, einschließlich der Rechte in Bezug auf Patente, Marken, Dienstleistungsmarken und Urheberrechte.
2. Der KUNDE garantiert, dass alle Elemente von Texten, Grafiken, Fotos, Designs, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Kunstwerken oder Videos, die an DESIGN-FIRMA für die Aufnahme in die Website (oder anderen Projekten) geliefert werden, entweder im Besitz von KUNDE sind, oder dass KUNDE die Erlaubnis des Eigentümers hat, sie auf der Website zu nutzen. Ebenso garantiert DESIGN-FIRMA, dass alle Elemente von Texten, Grafiken, Fotos, Designs, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken, Kunstwerken oder Videos, die auf der Website (oder anderen Projekten) eingebunden werden, entweder vom KUNDEN zur Verfügung gestellt wurden, oder im Besitz der DESIGN-FIRMA sind, oder mit Genehmigung des Eigentümers für den Einsatz auf der Website verwendet werden. Zusätzlich werden beide Vertragsparteien keine Funktionalitäten auf der Website nutzen, die durch Patente geschützt sind, für die die Parteien keine Lizenz oder Erlaubnis haben. Wenn eine der Parteien, entweder absichtlich oder unabsichtlich, diese Zusagen verletzt, stimmt diese Partei zu, dass sie die andere Partei von allen daraus resultierenden Schäden an der anderen Partei schadlos hält, einschließlich der Anwaltsgebühren.
3. Für den Rest eines Projekts werden Rechte an geistigem Eigentum wie folgt bezeichnet:

  • Der KUNDE besitzt die Rechte an geistigem Eigentum für alle Texte, Grafiken, Fotos, Designs, Logos, Marken, Dienstleistungsmarken oder Kunstwerken, die der DESIGN-FIRMA zur Verfügung gestellt werden. Die DESIGN-FIRMA hat ein begrenztes, gebührenfreies Recht, diese Elemente zu verwenden, um Verpflichtungen aus diesem Angebot zu erfüllen, und um dem KUNDEN Beispiele zu zeigen, wie in Absatz (VI)(4) beschrieben.
  • Die DESIGN-FIRMA besitzt bis zur endgültigen Bezahlung durch den Kunden die Rechte an geistigem Eigentum für alle Texte, Grafiken, Fotos, Designs, Logos, Illustrationen oder anderen visuellen Elementen, die die DESIGN-FIRMA für den Kunden für ein Projekt erstellt. • An diesem Zeitpunkt, erhält die DESIGN-FIRMA hat ein begrenztes, gebührenfreies Recht, diese Elemente zu verwenden, um Verpflichtungen aus diesem Angebot zu erfüllen, und um dem KUNDEN Beispiele zu zeigen, wie in Absatz (VI)(4) beschrieben und der KUNDE erhält die Besitzrechte an den Werken.
  • Die DESIGN-FIRMA wird dem KUNDEN eine Kopie aller Dateien für das Angebot zur Verwahrung zukommen lassen. Die DESIGN-FIRMA muss keine Quelldateien aufbewahren, die zur Erstellung verwendet wurden. Die DESIGN-FIRMA besitzt das XHTML-Markup, CSS und anderen Code und lizenziert diese für die Verwendung im Projekt an den KUNDEN.
  • Die DESIGN-FIRMA behält sich das Recht vor, die fertige Website als Teil ihres Portfolios anzuzeigen und es auf Webseiten, in Zeitschriftenartikeln und Büchern zu erwähnen.

VII. ÄNDERUNGEN AM ANGEBOT

1. Die Parteien verstehen, dass sich die Umstände nach einer Vereinbarung manchmal ändern, und dass sich dies auf den Umfang der Arbeit oder die Kosten für die Durchführung der Vereinbarung auswirken können. Die Parteien einigen sich auf die folgenden Verfahren in diesem Fall.
2. Alle wesentlichen Änderung am Umfang der Arbeit von DESIGN-FIRMA müssen von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden (E-Mail-Bestätigung ist zulässig), einschließlich der entsprechenden Kostenänderung. Wenn der KUNDE bspw. wünscht, dass die Website auch für den Betrieb auf mobilen Geräten entwickelt wird, müssen die Parteien vereinbaren, diese Funktionalität auf der Website hinzuzufügen und einen zusätzlichen Betrag vereinbaren, den KUNDE für diese zusätzliche Arbeit bezahlt.

VIII. ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

1. Die Parteien stellen jeweils klar, dass sie einen Vertrag eingehen dürfen und die Gelegenheit hatten, mit ihren eigenen Anwälten im Vorfeld der Unterzeichnung eines Angebots zu sprechen.
2. Die Parteien beabsichtigen nicht, eine Partnerschaft, Agentur, Arbeitgeber-Mitarbeiter, Joint Venture oder Franchise-Beziehung zwischen der DESIGN-FIRMA und dem KUNDE zu erstellen. Keine der Parteien macht Schulden oder Verpflichtungen gegenüber Dritten im Namen der anderen.
3. Der KUNDE ist nicht berechtigt, seine Verpflichtungen an Dritte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der DEISGN-FIRMA zu delegieren.
4. Die DESIGN-FIRMA kann ihre Vereinbarungen, ohne Zustimmung des Kunden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, jede andere Stream Group Einheit delegieren.
5. Der KUNDE begreift, dass er Zugang zu Informationen in Bezug auf Kunden, Mitarbeiter oder unabhängige Auftragnehmer der DESIGN-FIRMA im Laufe eines Projekts erhält. Der KUNDE verpflichtet sich, den Kunden der DESIGN-FIRMA, seinen Mitarbeitern oder unabhängigen Auftragnehmern keine Angebote zu machen, noch für ein Kalenderjahr dieser Angebot nach einer Kündigung, es sei denn, diesem wird schriftlich zugestimmt.
6. Im unwahrscheinlichen Fall, dass die Parteien später einen Streit über die Details eines Angebots haben, oder ob die eine oder andere Partei etwas versäumt hat, vereinbaren die Parteien auf folgendes:

  • Die klagende Partei wird eine schriftliche Erklärung über ihre Streitigkeit an die andere Partei zur Verfügung stellen, und die Parteien werden dann innerhalb von sieben (7) Tagen in gutem Glauben den Streit diskutieren und eine für beide Seiten akzeptable Lösung suchen. Wenn die Streitigkeit innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer solchen Diskussionen in gutem Glauben nicht gelöst wird, können beide Parteien das Recht wahrnehmen, vor Gericht zu gehen.
  • Im Falle einer solchen Streitigkeit vereinbaren die Parteien, dass eine bestimmtes Angebot in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Kantons Zug in der Schweiz interpretiert wird und dass der Ort einer Streitigkeit oder Klage in einem Gericht des Kanton Zug in der Schweiz liegt
  • Wenn ein Teil eines Angebots durch ein Gericht als illegal, ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt wird, wird der Rest des Angebots dennoch zwischen den Parteien durchgesetzt
  • Schäden wegen Verletzung eines Angebots werden wie folgt begrenzt: Für DESIGN-FIRMA als Gesamtgeldbetrag des gegebenen Angebots; für KUNDE als angemessene Kosten des Ersatzes für eine notwendige Arbeit um das Projekt abzuschließen, Anwaltskosten und die Kosten der obsiegenden Partei in einem Prozess
  • Keine der Parteien wird einem Verstoß gegen ein Angebot von der anderen Partei zustimmen, wenn dies nicht schriftlich festgehalten wird
  • Die Aufgaben der Parteien in einem Angebot unterliegen allen geltenden Gesetzen und staatlichen Vorschriften.

AGB Version: 01-05-2016